Werk : Dying Light
Rechteinhaber: Techland SP.Z.O.O
Kanzlei: Rechtsanwälte Schutt Waetke
An dem Computerspiel Dying Light ließ die Techland SP.Z.O.O durch die Rechtsanwälte Schutt Waetke wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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